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Vertraglich abgesichert

Kooperationsverträge, die Sie mit stationären Pflegeeinrichtungen abschließen, sind die gesetzliche Grundlage für eine koordinierte und kooperative zahnärztliche Versorgung. Die KZVB und der GKV-Spitzenverband haben dazu eine Rahmenvereinbarung verabschiedet, die Sie sich auf der KZVB-Website herunterladen können. Dort finden Sie auch Muster und Formulare rund um die Behandlung unterstützungsbedürftiger Patienten und den Kooperationsvertrag. Diesen können Sie übrigens um individuelle Vereinbarungen mit der Einrichtung ergänzen. So können Sie Kündigungsfristen, einen Besuchsturnus oder eine etwaige Rufbereitschaft darin festsetzen.

Informieren Sie sich einfach über die KZVB-Website

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